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Die GOT – und was Sie dazu wissen müssen

Nein, mit GOT meinen wir nicht „Game of Thrones“, auch wenn das gerade aktuell ist 😉.
Im veterinärmedizinischen Bereich ist damit die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gemeint. Diese ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, nach der die Tierärztinnen und Tierärzte abrechnen müssen. Die GOT enthält einen umfangreichen Leistungskatalog sowie Grundsätze zur Wegegeldberechnung und Notdienstabrechnung. Genau wie in der Human- und Zahnmedizin, können auch wir vom 1-fachen bis 3-fachen Gebührensatz (in Ausnahmefällen auch 4-fachen Satz) abrechnen. Der Satz hängt von Faktoren wie beispielsweise Zeit und Schwierigkeit ab. Den 1-fachen Satz dürfen wir dabei nur in Ausnahmefällen (z.B. für einen Tierschutzverein) unterschreiten.

Die Bundestierärztekammer hat für Patientenbesitzer:innen ein Merkblatt zur GOT zusammengestellt.

Die neue GOT ab 01.10.2022

Da es seit 1999 keine grundlegende Änderung der GOT mehr gab, tritt ab 01. Oktober eine überarbeitete GOT in Kraft. Gründe dafür sind, dass auch die Veterinärmedizin sich ständig weiterentwickelt und es neue Behandlungsmethoden sowie höhere Standards in der Behandlung von Tieren gibt. Zudem gehen auch an uns die Inflation, die höheren Energie- und Personalkosten sowie der Rückgang an Notdienstleistenden Kliniken/Praxen nicht spurlos vorüber. Somit wird es nun eine Preissteigerung um bis zu 30% für manche Leistungen geben.  Das klingt im ersten Moment beunruhigend, das verstehen wir natürlich! Ab dem 01.10.2022 sind alle Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet nach der neuen GOT abzurechnen. Über den Behandlungssatz versuchen wir aber dennoch weiterhin, unsere Preise so fair und moderat wie möglich zu gestalten. Da sich Erkrankungen bei Mensch und Tier nicht vorhersehen lassen, ist es gut und ratsam, eine Krankenversicherung zu haben, denn damit können sich die Kosten für Sie im Rahmen halten.

OP-Versicherung und Tierkrankenversicherung

Sie haben bereits eine OP-Versicherung? Sehr gut! Aber unter der neuen GOT-Anpassung werden die Tierarztkosten auch für Routinebehandlungen nochmals steigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend eine Tierkrankenversicherung für Ihr Haustier abzuschließen. Diese kostet je nach Tierart und Alter zwischen ca. 30-80 € im Monat. Es gibt diverse Anbieter mit den unterschiedlichsten Leistungen auf dem Markt. Daher können wir keine Empfehlung für eine Versicherung aussprechen. Unser Rat an Sie: Betreiben Sie Recherche für Ihr Haustier! Vergleichen Sie verschiedene Angebote und schauen Sie genau, welche Behandlungskosten von welcher Versicherung getragen werden. Sind Impfungen und Zahnbehandlungen mit drin? Was ist mit weiterführender Diagnostik wie Röntgen, Ultraschall oder sogar ein CT? Nehmen Sie sich die Zeit und suchen Sie sich eine Versicherung, die zu Ihrem Tier passt.

Zur Recherche können Sie z.B. die Webseiten der Versicherungen, Vergleichsportale sowie die Eisbaumtabelle verwenden.

Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns auch gerne persönlich an.

Weitere Infos

Dr. Karim Montasser – auch bekannt als “Der Youtube-Tierarzt” hat zu den Themen GOT und Tierkrankenversicherung zwei sehr informative Videos gedreht. Diese helfen sehr gut, um in die Thematik einzusteigen. Diese Videos und viele weitere tiermedizinische Videos finden Sie hier!

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Quellen:

  • https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/65-tieraerztegebuehren.html
  • file:///C:/Users/ultraschall/Downloads/GOT_MerkblattTierhalter2017.pdf
  • file:///C:/Users/ultraschall/Downloads/GOT2017_Tierhalter.doc.pdf
  • https://www.eisbaumtabelle.de/
  • https://www.youtube.com/c/DerTierarzt/videos