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Aktuelle Covid-19 Hygienebestimmungen

Gemäß den Corona-Vorschriften gilt die Arbeit der Tierärzt*innen als Systemrelevant. Tiere, die sich in der Obhut von uns Menschen befinden, haben ein Recht auf artgerechte Betreuung und Haltung. Dies beinhaltet auch, dass alle Haustiere ein Recht auf medizinische Hilfe haben.

Die Tierhalterin/ der Tierhalter ist verpflichtet, den Tieren, die sich in ihrer/seiner Obhut befinden, eine sinnvolle und notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Somit bleiben die Tierarztpraxen auch unter den Bedingungen der geltenden Corona-Maßnahmen geöffnet. Die Großtiere werden weiter vor Ort ambulant tiermedizinisch betreut.

Damit im Rahmen der tierärztlichen Tätigkeit keine Ansteckungen erfolgen, gelten besondere Regeln:

Corona-Regeln in der Kleintierpraxis

1.) Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch einen Termin. Durch die Terminplanung können wir sicherstellen, dass sich im Wartezimmer maximal 1-2 Personen aufhalten.

2.) Maximal eine Person je Tier

Bitte kommen Sie mit ihrem Tier alleine in die Praxis. Begleitpersonen sind in normalen Zeiten gerne willkommen, müssen aber aktuell leider draußen warten.

3.)Abstandsregel

Bitte halten Sie Abstand wenn Sie sich in der Praxis aufhalten. Das Wartezimmer ist gut belüftet und ermöglicht ausreichend Abstand. Im Behandlungszimmer übernehmen wir Ihr Tier auf dem Behandlungstisch und Sie als Tierbesitzer*in nehmen auf einem Stuhl Platz, der genügend Abstand ermöglicht. Sie haben wie gewohnt die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch und können unsere Arbeit am Tier beobachten und begleiten.

4.)Maskenpflicht

Jede Person, die sich in dem Gebäude der Tierarztpraxis aufhält, ist verpflichtet eine Maske zu tragen, die dem FFP2 Standard entspricht.

5.)Hygiene

Alle Gegenstände in der Tierarztpraxis Dr. Groth werden regelmäßig desinfiziert. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betraten der Praxis.

Das Team der Tierarztpraxis Dr. Groth freut sich, weiterhin für Sie und Ihr Tier da zu sein. Alle Haustiere müssen auch in diesen schweren Zeiten gut versorgt werden.

Corona-Regeln in der Pferdepraxis

Pferde müssen tiermedizinisch versorgt werden. Dies gilt auch unter den Bedingungen der aktuellen Pandemie.

Damit im Bereich der tierärztlichen Tätigkeit keine Übertragungen von Covid 19 stattfinden, gelten auch rund ums Pferd strenge Schutzmaßnahmen.

1.) Abstandsregel

Bitte halten Sie zu der Tierärztin/ dem Tierarzt immer genügend Abstand!

Damit Pferdehalter/in und Tierärztin sich nicht zu nahe kommen, binden Sie bitte Ihr Pferd für die Untersuchung im Stall an und treten dann ca. 2 m zur Seite.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes in einem Stallbereich stattfindet, in dem für den Moment kein weiterer Publikumsverkehr stattfindet.

2.) Maskenpflicht

Während der tierärztlichen Konsultation gilt Maskenpflicht.

3.) Hygiene

Als Tierärzt*innen achten wir grundsätzlich auf die Hygiene. Händewaschen und Desinfektion, das Tragen von Untersuchungshandschuhen, sowie das Reinigen und desinfizieren von Instrumenten gehört grundsätzlich zu den tierärztlichen Pflichten.

Das Team der Tierarztpraxis Dr. Groth freut sich, weiterhin für Sie und Ihr Tier da zu sein. Die Tiere müssen auch in diesen schweren Zeiten rundum gut versorgt werden.